Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen gegenüber Unternehmern (B2B) · Stand: Juli 2026 · basierend auf den Mustervorlagen des WKO-Fachverbands UBIT
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
- 1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Manuel Pignitter („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Auftraggeber“) erbringt, insbesondere Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, damit verbundene Leistungen (z. B. Einrichtung von Hosting, Domain, Google-Unternehmensprofil) sowie laufende Betreuungsleistungen.
- 1.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- 1.3 Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss übermittelt und gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- 1.4 Aufträge und Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt werden, und verpflichten nur im Umfang der Auftragsbestätigung bzw. des angenommenen Angebots.
2. Leistungsumfang
- 2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Dort nicht angeführte Leistungen sind nicht geschuldet und werden auf Wunsch gesondert angeboten.
- 2.2 Nicht enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere: Texterstellung durch Dritte, professionelle Fotografie, laufende Wartung nach dem vereinbarten Inklusivzeitraum, Kosten für Domain, Hosting und Drittdienste, Eintragungs- und Werbekosten bei Dritten sowie die Erstellung von Druckwerken.
- 2.3 Barrierefreiheit: Eine barrierefreie Ausgestaltung der Website im Sinne des BGStG, WZG bzw. BaFG ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Ob die Website des Auftraggebers in den Anwendungsbereich dieser Gesetze fällt, hat der Auftraggeber selbst zu prüfen; der Auftragnehmer bietet die barrierefreie Ausgestaltung auf Anfrage gesondert an.
- 2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise sachkundiger Dritter zu bedienen. Eine datenschutzrechtlich relevante Weitergabe von Daten an Sub-Auftragsverarbeiter erfolgt nur im Rahmen der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen (Punkt 11).
- 2.5 Erfüllungstermine setzen voraus, dass der Auftraggeber alle notwendigen Inhalte, Unterlagen und Freigaben vollständig und zeitgerecht bereitstellt. Verzögerungen und Mehrkosten durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. verspätete Beistellungen sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten und Inhalte des Auftraggebers
- 3.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) zeitgerecht, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
- 3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm beigestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für die rechtliche Zulässigkeit vom Auftraggeber vorgegebener Inhalte haftet der Auftragnehmer nicht; der Auftraggeber hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
- 3.3 Die inhaltliche Richtigkeit der Website liegt in der Verantwortung des Auftraggebers; er prüft die Website vor Livegang und gibt sie frei.
- 3.4 Änderungen nach bereits erteilten Freigaben sowie Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
4. Preise und Zahlung
- 4.1 Es gelten die im Angebot angeführten Preise. Sofern der Auftragnehmer der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unterliegt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; andernfalls verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- 4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und 50 % bei Fertigstellung fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- 4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 4.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten; eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- 4.5 Stornierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei einem Storno nach Auftragserteilung sind die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten; darüber hinaus ist eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts zulässig.
5. Abnahme
- 5.1 Der Auftraggeber prüft die bereitgestellte Website binnen 14 Tagen und erteilt die Freigabe oder meldet dokumentierte, wesentliche Mängel. Verstreicht die Frist ohne Rückmeldung oder erfolgt der Livegang, gilt die Leistung als abgenommen.
- 5.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; solche werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
6. Urheberrecht, Nutzung und Herausgabe
- 6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein unbeschränktes, dauerhaftes und übertragbares Werknutzungsrecht an der erstellten Website einschließlich Bearbeitung und Weiterentwicklung.
- 6.2 Ausgenommen sind Komponenten Dritter (z. B. Open-Source-Bibliotheken, Schriften, Dienste): für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer setzt nur Komponenten ein, deren Lizenz die vertragsgegenständliche Nutzung erlaubt.
- 6.3 Die Übergabe der finalen Dateien, Quelltexte und Zugangsdaten erfolgt nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
- 6.4 Vor vollständiger Bezahlung ist jede über den Test- und Abnahmebetrieb hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse unzulässig.
7. Referenznennung und Urheberhinweis
- 7.1 Sofern im Angebot ein Referenz-Rabatt vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Urheberhinweis mit Verlinkung auf seine Website anzubringen und für die Dauer der Veröffentlichung beizubehalten. Entfernt der Auftraggeber den Hinweis dauerhaft, entfällt die Grundlage des Nachlasses und der Nachlass kann nachverrechnet werden.
- 7.2 Wurde kein Referenz-Rabatt vereinbart, wird kein Urheberhinweis gesetzt bzw. auf Wunsch entfernt.
- 7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellte Website unter Nennung des Auftraggebers als Referenz darzustellen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
8. Hosting, Domain und Leistungen Dritter
- 8.1 Domain und Hosting werden – sofern nicht anders vereinbart – auf den Namen und auf Rechnung des Auftraggebers registriert bzw. abgeschlossen. Vertragspartner dieser Drittanbieter ist der Auftraggeber.
- 8.2 Vermittelte Leistungen Dritter kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu deren Bedingungen zustande. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistungen oder Preisänderungen dieser Dritten.
- 8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen der Telekommunikations- und Internet-Infrastruktur sowie für Ausfälle von Diensten Dritter.
9. Gewährleistung
- 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Abnahme. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Ansprüche verjähren jedenfalls einen (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist.
- 9.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Website reproduzierbar von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich und dokumentiert zu melden; § 377 UGB gilt sinngemäß. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
- 9.3 Keine Gewährleistung besteht für Fehler durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder geänderte Systemkomponenten Dritter. Für nachträglich veränderte Teile entfällt die Gewährleistung.
- 9.4 Eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird – soweit zulässig – ausgeschlossen; Aktualisierungen erfolgen im Rahmen gesondert vereinbarter Betreuungsleistungen (Punkt 10).
10. Laufende Betreuung (optional)
- 10.1 Betreuungsleistungen werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung erbracht; Umfang und Pauschale ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- 10.2 Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten monatlich zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Pauschalen werden monatlich im Voraus verrechnet.
- 10.3 Nicht umfasste Leistungen (insbesondere Neugestaltungen, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen) werden gesondert angeboten.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
- 11.1 Beide Vertragspartner behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen vertraulich.
- 11.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab; die Einbindung von Sub-Auftragsverarbeitern wird darin geregelt.
- 11.3 Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den Besuchern der Website treffen den Auftraggeber als Betreiber; der Auftragnehmer unterstützt bei der Erstellung, übernimmt jedoch keine Rechtsberatung.
12. Haftung
- 12.1 Der Auftragnehmer haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei grobem Verschulden und Vorsatz; bei verschuldeten Personenschäden unbeschränkt.
- 12.2 Die Haftung für mittelbare Schäden – wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausgeschlossen.
- 12.3 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- 12.4 Ist Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist die Haftung für Datenverlust begrenzt mit maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, höchstens EUR 15.000,-.
- 12.5 Höhere Gewalt entbindet beide Vertragspartner für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten.
13. Schlussbestimmungen
- 13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers; als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
- 13.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
- 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel).
- 13.4 Vor Einleitung rechtlicher Schritte vereinbaren die Parteien den Versuch einer Mediation durch eingetragene Wirtschaftsmediatoren (ZivMediatG).